Bachelor of Laws (LL.B.)

Der Anwalt - ein Bachelor of Laws
Anwalt in der Kanzlei
Anwälte im Mandantengespräch
Gesetze und Bestimmungen - Wichtig für den Bachelor of Laws

Ist der Anwalt der Zukunft ein Bachelor of Laws (LL.B.) ?

Anwalt, Richter und Staatsanwalt sind Berufe mit langer Tradition und Prestige. Ihre Fähigkeiten bilden eine der Säulen des demokratischen Staates. Deswegen ist ihre Ausbildung besonders wichtig. Reicht da der Titel Bachelor of Laws?

Der Abschluss Bachelor of Laws (LL.B) (das steht für „Legum Baccalaureus“) – ist international anerkannt und ebnet den Weg zu einer Tätigkeit als Rechtsberater in der Wirtschaft.

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In den Rechtswissenschaften, die zu den klassischen Universitätsdisziplinen zählen und eine lange Tradition haben, wurde der Bologna-Prozess bisher nur sehr begrenzt umgesetzt. So ist, obwohl man den Titel "Bachelor of Laws" inzwischen an 14 Universitäten und mehr als 30 Fachhochschulen erwerben kann, noch immer der "traditionelle" Weg über das 1. und 2. Staatsexamen nötig, um als "Volljurist" arbeiten zu können.

Den Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) kann man bereits nach 6 Semestern erlangen, hat damit aber nicht die Möglichkeit, als Richter, Staatsanwalt oder Anwalt tätig zu sein. Auch der auf den Bachelor aufbauende Abschluss Master of Laws (LL.M.) ermöglicht keine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Bachelor- und Masterabsolventen bieten sich jedoch weite Betätigungsfelder in der Wirtschaft sowie im Ausland - denn der Titel ist gerade im englischsprachigen Raum besonders anerkannt. Darauf sind auch die Studieninhalte des Bachelor of Law abgestimmt.

Der "klassische" Weg zum Volljuristen: Der Abschluss mit Staatsexamen

Wer Richter, Anwalt oder Notar werden möchte, muss ein Studium der Rechtswissenschaften absolvieren, das mit der "Ersten Juristischen Staatsprüfung" abschließt. Diese erste Prüfung ist jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zum Volljurist und gilt als Zulassung zur zweijährigen Vorbereitungszeit, dem Referendariat. Nur in einigen Bundesländern erlangt der Absolvent mit erfolgreich bestandener Erster Juristischer Staatsprüfung einen der vier Titel: Titel "Jurist (Univ.)", "Referendar", "Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.)" oder "Magister iuris (Mag. iur.)". Der Bachelor of Laws ist zwar mit diesen Titeln vergleichbar, er schließt jedoch nicht mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab und befähigt somit auch nicht zum Referendariat.

Zweiter Schritt auf dem klassischen Weg zum Richter, Anwalt oder Staatsanwalt ist das an die Erste Juristische Staatsprüfung anschließende 24-monatige Referendariat. Die Referendariatszeit schließt mit dem 2. Staatsexamen ab - erst dann darf man sich "Volljurist" nennen. Volljuristen können als Rechtsanwälte, Richter oder Staatsanwälte arbeiten. Auch als Notar, in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft bieten sich Jobmöglichkeiten.

Studieninhalte des Bachelor of Laws

Im Bachelorstudium stehen neben den juristischen Inhalten auch die so genannten "general studies" im Mittelpunkt. Dazu zählt z.B. die Vermittlung von Fremdsprachen, Wirtschaftswissenschaften und Kommunikationsfähigkeit. Auch Praktika im In- und Ausland zielen auf die Vermittlung praktischer Rechtsanwendung ab.

Angeboten wird der Bachelor of Laws u.a. von der Universität Hamburg, der Universität Kassel, der Universität Mannheim sowie im Fernstudium von der Fernhochschule Hagen.

Berufsaussichten in der Wirtschaft für den Bachelor of Laws

Bachelor-Absolventen haben die Möglichkeit, bei Banken, Versicherungen oder anderen Dienstleistungsunternehmen dieser Art z.B. als Rechtsberater eine Anstellung zu finden. Aus diesem Grund findet die Umstellung auf den Bachelor of Laws großen Zuspruch in der Wirtschaft. Sie eignen sich besonders für diesen Bereich, da sie bereits die wichtigsten juristischen Grundkenntnisse erlangen konnten und ihr Studium zusätzlich aus bis zu 30% wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten besteht.

Der Bachelor of Laws international

Bisher gehörte der Bachelor of Laws nur in den englisch-sprachigen Ländern zum Standardabschluss in den Rechtswissenschaften. In anderen Ländern gab es ähnliche Probleme und Diskussion wie in Deutschland. Vor allem in Österreich und der Schweiz ist die Einführung des Bachelor ebenso umstritten. In Österreich bieten bisher nur die Wirtschaftsuniversität Wien, die Johannes Kepler Universität Linz und die Universität Salzburg ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem Abschluss Bachelor of Laws an. In der Schweiz gibt es ein solches Studium bisher von der Stiftung Universitäre Fernstudien Schweiz sowie von den Universitäten Basel, Bern, Luzern und Zürich. Hier lautet die Abkürzung für den Bachelor of Laws allerdings nicht LL.B. sondern ‚BLaw‘.


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