Bachelor of Laws (LL.B.)

Der Anwalt - ein Bachelor of Laws
Anwalt in der Kanzlei
Anwälte im Mandantengespräch
Gesetze und Bestimmungen - Wichtig für den Bachelor of Laws

Ist der Anwalt der Zukunft ein Bachelor of Laws (LL.B.) ?

Anwalt, Richter und Staatsanwalt sind Berufe mit langer Tradition und Prestige. Ihre Fähigkeiten bilden eine der Säulen des demokratischen Staates. Deswegen ist ihre Ausbildung besonders wichtig. Reicht da der Titel Bachelor of Laws?

Die Abkürzung für den Bachelor of Laws – LL.B. steht für „Legum Baccalaureus“ – ist in Deutschland weder weit verbreitet, noch allgemein anerkannt.

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Nach einem sechs-semestrigen Studium kann man zwar den ersten Abschluss an einigen Hochschule erlangen, hat damit aber noch nicht die Möglichkeit einen juristischen Beruf, wie zum Beispiel Richter, Staatsanwalt oder Anwalt, auszuüben. Dafür ist der Abschluss Master of Laws (LL.M.) zwingend erforderlich, der dann den Zugang zum höheren Dienst ermöglicht.

Streitpunkt Bologna-Prozess in den juristischen Studiengängen

Das Studium der Rechtswissenschaften hat in Deutschland wie überall auf der Welt eine lange Tradition, deren Geschichte von manchen bis auf die alten Römer zurückgeführt wird. So wird bis heute die Definition der Rechtswissenschaften des römischen Juristen Ulpian nicht bestritten: „Rechtswissenschaft ist die Kenntnis der menschlichen und göttlichen Dinge, die Wissenschaft vom Gerechten und Ungerechten.“ (Ulpian primo libro).

Die Rechtswissenschaften zählen in Deutschland zu den klassischen Universitätsdisziplinen und sind auch unter dem Titel „Jura“ zu finden.

Bisher gab es ein zweigliedriges, einheitliches Jura-Studium, das den Absolventen sozusagen zum Volljuristen machte und ihm den Zugang zum Rechtsreferendariat ermöglichte. An diesem Studiensystem möchten die Staats- und Standesvertreter der Rechtswissenschaften gern festhalten. Deswegen wurde der Bologna-Prozess in diesem Fachbereich nur sehr begrenzt umgesetzt. Vereinzelt bieten Hochschulen den Bachelor of Laws als eine Art Zwischenprüfung an – grundlegende Änderungen in der Juristenausbildung wird es aber wohl auch in Zukunft nicht geben.

Pionier in Richtung des europäischen Bildungsraumes war die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Sie richtete zum Wintersemester 2001/2001 einen Studiengang ein, der wie ein Bachelorstudiengang aus einzelnen Modulen bestand und bei dem es möglich war nach sechs Semestern den Titel Bachelor of Laws zu erhalten, der mit dem ersten juristischen Staatsexamen gleichwertig zu sehen ist. Die Studienordnung orientiert sich an Paragraph 1 des Juristanausbildungsgesetzes und sieht auch die entsprechenden Prüfungen vor. Ein weiteres Studium bis zum entsprechenden Master ist anschließend durchaus ratsam. Bereits kurze Zeit nach der Umstellung in Greifswald folgte die Fernuniversität Hagen diesem Beispiel. Viele weitere Hochschulen haben mittlerweile nachgezogen.
Mit dem Bachelor of Laws hat man an all diesen Hochschulen ein äquivalent zum ersten Staatsexamen erreicht. Dann besteht entweder die Möglichkeit einen Master of Laws anzuschließen oder aber in den Vorbereitungsdienst einzutreten und dann anschließend die zweite Staatsexamensprüfung abzulegen, um zum Volljuristen zu werden.

Studieninhalt des Bachelor of Laws

In Folge dieses sehr umstrittenen Umstellungsprozesses haben sich in Deutschland drei verschiedene Modelle für ein juristisches Studium mit dem Ziel Bachelor of Laws entwickelt:

  • Greifswalder Modell: Dieses Modell, dass international am weitesten verbreitet ist, behandelt die Grundlagen aller Rechtsgebiete (Zivil-, Straf- und öffentliches Recht).
  • Lüneburger Modell: Hier wird ein Schwerpunkt auf den Bereich Wirtschaftsrecht gelegt. Deswegen hat dieser Abschluss auch meist die Bezeichnung Bachelor of Laws (Wirtschaftsrecht).
  • Spezialformen: Bei diesen Modellen werden andere Schwerpunkte auf spezifische Rechtsgebiete gesetzt. Sie stellen allerdings in Deutschland bisher noch eine Ausnahme dar.

Berufsaussichten in der Wirtschaft für den Bachelor of Laws

Wie bereits gesagt befähigt der Bachelor of Laws allein nicht für eine juristische Tätigkeit wie Anwalt, Richter oder Staatsanwalt. Wer solche Ambitionen in den Sphären des höheren Dienstes hegt, muss auf jeden Fall noch den Master of Laws anschließen. Bachelor-Absolventen haben aber die Möglichkeit an Banken, bei Versicherungen oder anderen Dienstleistungsunternehmen dieser Art eine Anstellung zu finden. Aus diesem Grund findet die Umstellung auf den Bachelor of Laws in der Wirtschaft auch großen Zuspruch. Da hier der Arbeitsmarkt immer noch mit Volljuristen überschwemmt ist, wird verstärkt nach neuen Bachelor of Laws Absolventen gesucht und um sie geworben. Sie eignen sich besonders für diesen Bereich, da sie bereits die wichtigsten juristischen Grundkenntnisse erlangen konnten und ihr Studium zusätzlich aus bis zu 30% wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten bestand.

Der Bachelor of Laws international

Der Bachelor of Laws gehörte nur in den englisch-sprachigen Ländern bisher zum Standardabschluss in den Rechtswissenschaften. In anderen Ländern gab es ähnliche Probleme und Diskussion wie in Deutschland. Vor allem in Österreich und der Schweiz ist die Einführung des Bachelor ebenso umstritten. In Österreich bieten bisher nur die Wirtschaftsuniversität Wien, die Johannes Kepler Universität Linz und die Universität Salzburg ein rechtswissenschaftliches Studium mit dem Abschluss Bachelor of Laws an. In der Schweiz gibt es ein solches Studium bisher von der Stiftung Universitäre Fernstudien Schweiz sowie von den Universitäten Basel, Bern, Luzern und Zürich. Hier lautet die Abkürzung für den Bachelor of Laws allerdings nicht LL.B. sondern ‚BLaw‘.