Der Start ins Studium
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Die richtige Hochschule gefunden, was nun?Man selbst hat sich für sie entschieden - jetzt müssen sie sich nur noch für einen selbst entscheiden. Aber eine erfolgreiche Bewerbung ist gar nicht so schwer. Grundvoraussetzungen: Das Einhalten der Bewerbungsfristen und der passende NC. |
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Nachdem die schwierige Entscheidung für eine Hochschule gefallen ist, kann man eigentlich richtig in das Studium starten. Jetzt heißt es nur:
- Die Bewerbungsfristen nicht vergessen.
- Die Bewerbungsunterlagen vollständig verschicken.
- Den örtlichen Numerus Clausus beachten und das Beste hoffen.
- Und bei Erfolg der Bewerbung die Immatrikulation vornehmen.
Ein langer Weg – der jedoch ganz einfach ist, wenn man ein paar Dinge im Hinterkopf behält.
Die Bewerbungsfristen
Die meisten Studiengänge in Deutschland beginnen zum Wintersemester. Das geht in der Regel vom Oktober bis zum März des darauf folgenden Jahres. Das Sommersemester schließt sich dann von April bis September an. Das bedeutet für die Bewerbung an der Hochschule, dass diese bis zum 31. Mai bzw. 15. Juli eingereicht werden muss. Die Hochschulen unterscheiden hier zwischen Alt- und Neuabiturienten. Das bedeutet:
- Alt-Abiturient: Das Abiturzeugnis wurde nicht im laufenden Jahr ausgestellt. Die Hochschulbewerbung muss bis zum 31. Mai an der Universität oder Fachhochschule vorliegen.
- Neu-Abiturient: Das Abiturzeugnis wurde erst im laufenden Jahr ausgestellt. Hier muss die Bewerbung erst am 15. Juli an der Hochschule vorliegen. Viele Schulen verteilen die Zeugnisse erst Mitte Juni – deswegen ist es für die Abiturienten des laufenden Jahres in der Regel gar nicht möglich, sich eher bei einer Hochschule zu bewerben.
Mit dieser Regelung der zwei Termine entzerren die Hochschulen die Flut von Bewerbungen, die jedes Jahr bei ihnen einrollt. Wichtig ist, dass bei allen Bewerbungen der Eingang zählt und nicht der Poststempel!
Die Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung erwarten die meisten Hochschulen die folgenden Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular für die Bewerbung zum Studiengang (auf der Homepage der Hochschule verfügbar)
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigte Zeugniskopie der allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife)
- Bei Masterstudiengänge außerdem eine beglaubigte Zeugniskopie des bereits erreichten Hochschulabschlusses
Je nach Hochschule und Studiengang können noch andere Unterlagen gefordert sein:
- Nachweis über ein Vorpraktikum
- Mappe oder Eignungsprüfung
- für Hochschulwechsler: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise
Das Zulassungsverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt an den Hochschulen das Zulassungsverfahren. Bisher hatte das zur Folge, dass die Studenten zwischen Anfang August und Ende September die Zulassungsbescheide der verschiedenen Hochschulen im Briefkasten hatten, was die Einschreibung zu einer Art Pokerspiel werden ließ: Wie lange kann ich die Einschreibung an Hochschule A hinauszögern um auf den Bescheid von Hochschule B zu warten, auf die ich lieber gehen würde? Soll ich riskieren, den Platz an Uni A zu verlieren, um auf B zu warten?
Das soll sich jetzt ab dem Wintersemester 2009/2010 ändern. In diesem Jahr wird ein neues Zulassungsverfahren eingeführt, das Fristen für die Hochschulen festlegt, an denen sie die Zulassungsbescheide verschicken müssen. Damit wird es für die Studenten einfacher, sich für einen Studienplatz zu entscheiden und die Hochschulen können freie Plätze einfacher im Nachrückverfahren vergeben.
Die Frage, ob man zugelassen wird oder nicht, hängt bei vielen Hochschulen vom Notendurchschnitt des Hochschulreifezeugnisses – dem sogenannten Numerus Clausus - ab. Hier muss zwischen drei Regelungen unterschieden werden:
Bundesweit und landesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Das berühmteste Beispiel hier sind sicherlich die Studienplätze im Fach Medizin, die in jedem Jahr von der Zentralen Vergabestelle (ZVS) an die Bewerber verteilt werden. Weitere Fächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, sind Zahnmedizin, Biologie, Pharmazie und Tiermedizin. Die Bezeichnung ‚bundesweit zulassungsbeschränkt‘ meint, dass es für alle Studienplätze der oben genannten Fächer einen Gesamt-Numerus Clausus gibt. Dieser wird in jedem Jahr neu bestimmt und hängt von der Durchschnittsabschlussnote aller Bewerber und der Anzahl der Bewerber pro verfügbaren Studienplatz ab. Neben den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch Bundesländer, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, die einzelne Studienangebote an ihren Hochschulen zentral mit einer Beschränkung belegt haben – diese bezeichnet man dann als landesweit zulassungsbeschränkt.
Hochschulinterne zulassungsbeschränkte Studiengänge
Eine hochschulinterne Zulassungsbeschränkung kommt in der Regel zu Stande, wenn die Kapazität der Hochschule an Lehrkräften und Räumen nur eine bestimmte Anzahl von Studenten zulässt, die Anzahl der Bewerber, diese aber übersteigt. Dann wird aus allen Noten der Bewerbungen im Verhältnis zu Platzanzahl und Anzahl der Bewerbungen ein Numerus Clausus ermittelt, der zur Zulassungsbedingung wird. Da auf Grund des konzeptionellen Aufbaus der Bachelorstudiengänge die Kurse immer kleiner werden sollen, sehen sich immer mehr Hochschulen gezwungen ihre Studienangebote auf wenige Plätze zu begrenzen, was die Zahl der hochschulintern-zulassungsbeschränkten Studiengänge in den letzten Jahren enorm hat ansteigen lassen.
Zulassungsfreie Studiengänge
Bei zulassungsfreien Studiengängen gibt es keine Höchstzahl an Studierenden und in der Regel bildet das Vorhandensein eines Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife die einzige Zulassungsbedingung. Der Vorteil hier liegt eindeutig darin, dass man ein Studium nicht gleich abschreiben muss, nur weil die Abiturprüfung im Fach Mathematik oder Englisch nicht ganz den Erwartungen entsprach. Der Nachteil ist, dass dadurch viele Studiengängen zu Massenstudiengängen werden, in denen sich viele Studenten sammeln, die einfach irgendwas studieren wollten und einfach mal irgendwo angefangen haben.
Der Numerus Clausus noch einmal kurz erklärt:
Der Numerus Clausus stellt bei vielen Studienfächern die Einstiegshürde dar. Er variiert von Semester zu Semester und ergibt sich immer wieder aufs Neue aus der Relation der freien Studienplätze zur Anzahl der Bewerbungen und ihrer Qualität (Abiturnote und Anzahl der Wartesemester).
Dabei hat der Numerus Clausus Vor- und Nachteile. Auf der einen Seite kann eine kleine Hürde vor dem Studienbeginn ein Ansporn für die Studenten sein. Und er regelt die Anzahl der Studenten, so dass eine absolute Überfüllung der Hörsaal möglichst vermieden wird. Auf der anderen Seite wird immer wieder die Sinnhaftigkeit des NC angezweifelt, weil er sich an der Abiturnote ausrichtet, die nicht immer ausschlaggebend und relevant für das Studienfach sein muss. So ist eine etwas schlechtere Note in Fächern wie Sport oder Kunst vielleicht fachlich für ein Mathematikstudium nicht wichtig – sie kann aber den Durchschnitt so beeinflussen, dass der erforderliche Numerus Clausus nicht erreicht wird. Deswegen gibt es an manchen Hochschulen einen fachspezifischen Numerus Clausus. Es wird auch diskutiert diesen bundesweit einzuführen – es ist allerdings schwierig festzulegen, welches Schulfach in welchem Ausmaß wichtig für welches Studienfach ist.
Die Immatrikulation
War die Bewerbung erfolgreich – hat man es also durch das Zulassungsverfahren geschafft - bekommt man von der Hochschule per Post den Zulassungsbescheid zugeschickt. In diesem ist in der Regel genau aufgeführt welche Unterlagen man wann wo einreichen muss, um sich an der Hochschule einschreiben zu können.
Die meisten Hochschulen verlangen da:
- Versicherungsnachweis der Krankenkasse
- Hochschulzugangsberechtigung
- Belege über Praktika oder Eignungstests (wenn vorgeschrieben)
- Nachweis über die Fremdsprachenkenntnisse (wenn vorgeschrieben)
- Personalausweis
Bei manchen Hochschulen ist es Pflicht die Immatrikulation persönlich beim Studierendensekretariat vorzunehmen. Falls das problematisch sein sollte, sollte man sich auf jeden Fall mit dem Sekretariat in Verbindung setzen, um eine alternative Lösung zu finden. Wichtig ist, dass auch bei der Immatrikulation die Fristen eingehalten werden – sonst kann das Recht auf den Studienplatz wieder verfallen und jemand anderes sitzt zu Semesterbeginn auf dem Platz im Hörsaal.




