Studienplatzklage
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Uni-Absage! Und nun?Angehende Studenten kennen das: Der morgendliche Gang zum Briefkasten wird zur Zerreißprobe für die |
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Ein weiteres Jahr im Café jobben? Die freie Zeit für ein Praktikum nutzen? All das sind Möglichkeiten, die man in Erwägung ziehen kann. Doch es geht auch anders: Ein Hintertürchen für all diejenigen, die ihr Wunsch-Studium trotz Absage schnellstmöglich beginnen möchten, eröffnet das deutsche Grundgesetz: Die „Studienplatzklage“. Rechtsanwalt René Pichon ist seit mehr als 35 Jahren im Hochschulrecht aktiv. Er erläutert, wie eine Klage funktioniert, was es zu beachten gilt und mit welchen Kosten zu rechnen ist:
Warum kann man einen Studienplatz einklagen?
Das Recht auf die freie Wahl des Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes beruht auf § 12 des deutschen Grundgesetzes. Er schreibt fest, dass jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland - sowie jeder hier lebende EG-Bürger - dieses Recht in Anspruch nehmen kann. Vor der aktuellen Situation an deutschen Hochschulen ist dieser Paragraph für Studieninteressenten besonders interessant. Schließlich sind über die Hälfte der heutigen Studiengänge zulassungsbeschränkt. Wer den Numerus Clausus nicht erfüllt, muss teilweise mit horrenden Wartezeiten rechnen. Eine schwierige Ausgangslage für Abiturienten, die sich auch in den kommenden Jahren kaum entspannen wird. Ganz im Gegenteil: Doppelte Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht werden zur Folge haben, dass die Numeri Clausi für die Studienfächer noch strenger angesetzt werden, damit die Hochschulen den Bewerber-Ansturm überhaupt bewältigen können.
Wie muss man sich eine Studienplatzklage vorstellen?
Grundsätzlich muss man wissen: Jedes Studienfach kann eingeklagt werden. Am häufigsten sind Studienplatzklagen jedoch in den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie. Aber auch Klagen zu „exotischen“ Fächern wie bspw. Sportwissenschaft werden immer häufiger. Hier empfiehlt es sich, mit der Klage nicht zu warten, sondern früh zu starten, da anders als im Bereich Medizin hier häufig eine Zulassung durch Vergleich erreicht werden kann.
Im Rahmen einer Studienplatzklage hinterfragt der Anwalt die Kapazität der beklagten Hochschule. Hat diese ihre Möglichkeiten ausgeschöpft oder könnte sie eventuell mehr Studierende aufnehmen, als sie angibt? Wird durch das Verfahren erreicht, dass weitere Plätze frei werden, erhalten die Kläger diese außerkapazitären Plätze, bei einer größeren Anzahl an Klägern entscheidet in der Regel das Losverfahren.
Was sich so einfach liest, ist in Wirklichkeit ein Mammutverfahren. Im Detail heißt dies: Der Anwalt stellt den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung und leitet das Eilverfahren ein - die einstweilige Anordnung. Eine Klage bedeutet also die Prüfung umfangreicher Kapazitätsberechnungen, die auch in die Bereiche des Arbeits- und Haushaltsrechts greifen.
Wussten Sie schon?
Auch bei einer Klage ist ein wenig Glück vonnöten: Gibt es mehr Kläger als freigewordenen Plätze, entscheidet das Los.
Kosten und Chancen einer Klage
Da sich jede Studienplatzklage auf einen ganz individuellen Fall bezieht, lassen sich genaue Chanceneinschätzungen nur sehr schwer geben. Ungefähre Zulassungswahrscheinlichkeiten kann man jedoch aussprechen. Bei Medizin zum Beispiel liegt die derzeitige Erfolgschance einer Klage bei ca. 50 - 70 Prozent. Bessere Chancen haben Kläger, die sich zu einer Psychologie-Studienplatzklage entschlossen haben. Hier kann man von einer 100%-igen Erfolgsquote ausgehen. Vielversprechend sind auch die Aussichten für Interessenten, die ein Lehramtsstudium anstreben.
Und was kostet das alles? Auch hier gibt es große Unterschiede. Am kostenintensivsten sind die Medizin-Studienplatzklagen. Hier geht es bei Größenordnungen von ca. 6.000 Euro los. Eine Studienplatzklage muss immer ein stimmiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, sonst ist eine Klage nicht im Sinne des Klägers. Für Klagen außerhalb der Medizin muss man mit ca. 1.000 Euro aufwärts rechnen.
Kosten, die auf Seiten des Klägers anfallen:
- Gerichtskosten (ca. 80 - 180 € pro Verfahren)
- Kosten des eigenen Anwalts
- ggf. Kosten der Gegenanwälte (je nach Streitwert 270 - 490 €
Eine erste Einschätzung zu den Gesamtkosten können Interessenten aber schnell und unkompliziert in einem ersten Gesprächen mit ihrem Anwalt erfragen.
Mehr Informationen zu der Person René Pichon, zum Thema Studienplatzklage und zu der Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte erhält man auf der Internetseite von Studienplatzklage Pichon.








