Warum die Umstellung auf Bachelor?

Der Bologna Prozess
Lange Diskussionen um den Prozess
Ob sich die Umstellung rechnet, wird man langfristig feststellen.
Gemeinsam durch den Uni-Dschungel

Der Bologna-Prozess im Überblick

Hier liegen die Wurzeln des gesamten Umstellungsprozesses im deutschen Hochschulsystem verborgen: Mit dem Bologna Prozess soll ein einheitlicher europäischer Bildungsraum geschaffen werden.

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Was ist der Bologna-Prozess?

Der Bologna-Prozess versteht sich als Vorgang, im europäischen Hochschulwesen einheitliche Studienabschlüsse zu schaffen, d.h. ein dreigliedriges, transparentes System aus Bachelor, Master und Promotion. So soll die Mobilität der Studierenden, Lehrkräfte und Wissenschaftler, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. 1999 wurde dazu in Bologna von 29 europäischen Bildungsministern die Bologna-Erklärung unterzeichnet. Der Prozess bis dahin lässt sich in folgende Schritte gliedern.

  • Am 11. April 1997 wurde zwischen der UNESCO und dem Europarat das so genannte Lissabon-Abkommen unterzeichnet, dass die prinzipielle Anerkennung der Hochschulabschlüsse unter den Unterzeichnerstaaten regeln sollte.
  • Bereits ein Jahr später – 1998 -  wurde in Anlehnung daran von den vier größten EU-Mitgliedsstaaten (Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien) die Sorbonne-Erklärung unterzeichnet. Diese legte den Grundstein für den Bologna-Prozess und beschloss eine „Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung“.
  • 1999 wurde dann im italienischen Bologna die besagte Erklärung unterzeichnet, deren Name (Bologna-Prozess) bereits kurz darauf in aller Munde war. Damals wurde die Erklärung von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet. Heute zählen 49 Nationen zum europäischen Hochschulraum.

Bologna-Prozess: Die drei Hauptziele

  • Förderung der Mobilität innerhalb des Bildungsraumes
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • Beschäftigungsfähigkeit („employability“)

Darunter wurden folgende Unterziele definiert:

  • Das Abschlusssystem soll leicht verständlich und vergleichbar sein.
  • Das Abschlusssystem soll die zwei Stufen Bachelor und Master beinhalten.
  • Während des Studiums muss sich der Student Kreditpunkte erarbeiten (European Credit Transfer System ECTS), die international anerkannt werden.
  • Durch die Vermittlung kultureller Kompetenzen soll die internationale Mobilität erhöht werden.
  • Der Promotionsprozess soll Teil des Bologna-Prozesses werden.
  • Die Hochschulen sollen international bei der Qualitätsentwicklung zusammenarbeiten.
  • In allen Ländern soll das Prinzip des lebenslangen Lernens eingeführt werden.
  • Die Attraktivität des europäischen Hochschulraumes soll erhöht werden.

Dabei wird in allen Unterzeichnerländern ein neues zwei-stufiges Studiensystem eingeführt, das die einheitlichen Abschlüsse Bachelor und Master ermöglicht und in dem Leistungen anhand von Kreditpunkten gemessen werden.

Im Detail sieht die Organisation der neuen Abschlüsse bis zum Doktortitel drei Zyklen vor, denen jeweils eine bestimmte Menge an Credit Points zugeordnet werden kann, die während dieser Zeit erarbeitet werden müssen:

  • Zyklus: typisch 180-240 ECTS-Credits.  = Bachelor
  • Zyklus: typisch 90-120 ECTS-Credits (mindestens 60) = Master
  • Zyklus: Erfordert eine 3 bis 4 jährige eigenständige Forschung in Vollzeit-Beschäftigung; meist als Doktor bzw. PhD bezeichnet.

Bologna-Prozess: Ablauf und Organisation

Alle zwei Jahre treffen sich die Bildungsminister der Unterzeichnerstaaten des Prozesses um die bereits erreichten Ziele und die Ziele der Zukunft zu besprechen. Die Ergebnisse werden protokolliert und Ziele für jedes Land ausgesprochen.

Für die konkrete Umsetzung in den einzelnen Ländern sind die Bildungsminister selbst verantwortlich. Unterstützt werden sie dabei von der Bologna Follow-Up Group (BFUG), einer Arbeitsgruppe, die auf europäischer Ebene agiert. Diese setzt sich aus Vertretern der einzelnen Unterzeichnerländer und der EU zusammen und erarbeitet regelmäßig konkrete Pläne und Leitfäden, um die Umsetzung von dem Bologna-Prozess in den Ländern zu vereinfachen. Dabei werden sie von den folgenden Vereinigungen unterstützt:

  • Der europäischen Vereinigung der Hochschulen (EUA und EURASHE),
  • der europäischen Vereinigung der Studierenden (ESU),
  • der europäischen Vereinigung der Wirtschaft (Business Europe) und
  • des Europarats.

Inoffiziell sind u.a. folgende Organisationen wie CESAER oder SEFI am Bologna-Prozess beteiligt, welche Empfehlungen für die einzelnen Länder aussprechen.

Die Deutsche Gruppe des BFUG besteht auf den Vertretern folgender Gruppen:

Diese veranstalten auf Bundesebene außerdem regelmäßig Seminare zum Thema Bologna-Prozess, in denen Vertreter der Deutschen Hochschulen Hilfe bei der Umsetzung des Prozesses an ihrer Einrichtung bekommen können. So müssen die Hochschulen zum Beispiel neue Studiengänge und Prüfungsordnungen entwickeln, die den europäischen Standards genügen, ohne die Qualität der deutschen Lehre zu gefährden.

Wie wird der Bologna-Prozess in Deutschland umgesetzt?

Im Folgenden sind die Kernziele aufgelistet, die im deutschen Hochschulsystem umgesetzt werden sollen und bereits schon umgesetzt sind:

  • Bachelor- und Masterstudiengänge sind auch an Fachhochschulen abgeschlossen werden.
  • Feste Regelstudienzeiten für Bachelor- als auch Masterstudiengänge wurden definiert. Für den Bachelorabschluss sind mindestens 180 ECTS, für den Masterabschluss mindestens 300 ECTS nötig.
  • Die Studierbarkeit des Lehrangebots muss in der Akkreditierung geprüft werden.
  • Die Vermittelung von wissenschaftlichen Grundlagen, Methodenkompetenzen und beruflicher Qualifikation muss in den Bachelorstudiengängen sichergestellt sein.
  • Bei den Masterstudiengängen wird entweder der Schwerpunkt auf Anwendungsorientierung oder auf Forschungsorientierung gelegt.
  • Alle Studiengänge müssen modularisiert und mit einem Leistungspunktesystem ausgerüstet sein.

In diesem Zuge werden die Diplom- und die Magisterstudiengänge nach und nach abgeschafft werden. Im Verlauf des Prozesses wurden die Anforderungen an die Studiengänge von den Akkreditierungsagenturen gesteigert, was sich natürlich auf die Arbeitsbelastung der Studierenden auswirkt.

Als Richtwert wird davon ausgegangen, dass Studierende 40 Stunden für ihr Studium aufbringen sollen. Umgerechnet auf die Leistungspunkte sind dies 30 Punkte pro Semester (1 Punkt entspricht 30 Arbeitsstunden). Diese sind verteilt zu sehen auf Präsenzzeiten an der Uni, Prüfungen, Selbststudium und Praktika. Im Vergleich zu den Präsenzzeiten in den alten Magisterstudiengängen mit 20 Semesterwochenstunden hat sich die Arbeitsbelastung in vielen Studiengängen fast verdoppelt.

Bis Ende 2010 soll sich die Umsetzung im deutschen Hochschulwesen vollzogen haben.

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