Warum die Umstellung auf Bachelor?

Der Bologna Prozess
Lange Diskussionen um den Prozess
Ob sich die Umstellung rechnet, wird man langfristig feststellen.
Gemeinsam durch den Uni-Dschungel

Der Bologna-Prozess

Hier liegen die Wurzeln des gesamten Umstellungsprozesses im deutschen Hochschulsystem verborgen: Anfang der 1990er beschloss man den Bologna-Prozess. Ein großes Projekt, das natürlich nicht ganz plan- und ziellos gestartet wurde.

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Was ist der Bologna-Prozess?

Unter dem geflügelten Begriff ‚Bologna-Prozess‘ versteht man eine Reform, die zum Ziel hat, einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen.

  • Am 11. April 1997 wurde zwischen der UNESCO und dem Europarat das so genannte Lissabon-Abkommen unterzeichnet, dass die prinzipielle Anerkennung der Hochschulabschlüsse unter den Unterzeichnerstaaten regeln sollte.
  • Bereits ein Jahr später – also 1998 -  wurde in Anlehnung daran von den vier größten EU-Mitgliedsstaaten (Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien) die Sorbonne-Erklärung unterzeichnet. Diese legte den Grundstein für den Bologna-Prozess und beschloss eine „Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung“.
  • 1999 wurde dann im italienischen Bologna die besagte Erklärung unterzeichnet, deren Name (Bologna-Prozess) bereits kurz darauf in aller Munde war. Damals wurde die Erklärung von 29 europäischen Bildungsministern unterzeichnet. Heute zählen 47 Nationen zum europäischen Hochschulraum.

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, einen möglichst einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen, innerhalb dem ein reger wissenschaftlicher Austausch zwischen den Hochschulen möglich ist.

Bologna-Prozess: Die drei Hauptziele

  • Förderung der Mobilität innerhalb des Bildungsraumes
  • Internationale Wettbewerbsfähigkeit
  • Beschäftigungsfähigkeit („employability“)

Darunter fallen folgende Unterziele:

  • Das Abschlusssystem soll leicht verständlich und vergleichbar sein
  • Das Abschlusssystem soll die zwei Stufen Bachelor und Master beinhalten
  • Während des Studiums muss sich der Student Kreditpunkte erarbeiten (European Credit Transfer System ECTS), die überall vergleichbar sind
  • Durch die Vermittlung kultureller Kompetenzen soll die internationale Mobilität erhöht werden
  • Die Hochschulen sollen auch international bei der Qualitätsentwicklung zusammenarbeiten
  • In allen Ländern soll das Prinzip des Lebenslangen Lernens eingeführt werden
  • Die Attraktivität des europäischen Hochschulraumes soll erhöht werden

Dabei wird in allen Unterzeichnerländern ein neues zwei-stufiges Studiensystem eingeführt, das die einheitlichen Abschlüsse Bachelor und Master ermöglicht und in dem Leistungen anhand von Kreditpunkten gemessen werden.

Im Detail sieht die Organisation der neuen Abschlüsse bis zum Doktortitel drei Zyklen vor, denen jeweils eine bestimmte Menge an Kreditpunkten zugeordnet werden kann, die während dieser Zeit erarbeitet werden müssen:

  • Zyklus: typisch 180-240 ECTS-Credits.  = Bachelor
  • Zyklus: typisch 90-120 ECTS-Credits (Minimum 60) = Master
  • Zyklus: Erfordert eine 3 bis 4 jährige eigenständige Forschung in Vollzeit-Beschäftigung; meistens als Doktor bzw. PhD bezeichnet.

Bologna-Prozess: Ablauf und Organisation

Alle zwei Jahre treffen sich die Bildungsminister der 47 Unterzeichnerstaaten des Prozesses um die bereits erreichten Ziele und die Ziele der Zukunft zu besprechen. Ergebnis dieser Treffen ist jedes Mal ein aktueller Bericht über den Bologna-Prozess, der den aktuellen Stand der Dinge und Handlungsempfehlungen für jedes einzelne Land ausspricht.

Für die konkrete Umsetzung in den einzelnen Ländern sind dann die Bildungsminister selbst verantwortlich. Sie können sich allerdings bei der Bologna Follow-Up Group (BFUG) holen. Diese setzt sich auch Vertretern der einzelnen Unterzeichnerländer und der EU zusammen und erarbeitet regelmäßig konkrete Pläne und Leitfäden, um die Umsetzung von dem Bologna-Prozess in den Ländern zu vereinfachen. Dabei werden sie von den folgenden Vereinigungen unterstützt:

  • Der europäischen Vereinigung der Hochschulen (EUA und EURASHE)
  • Der europäischen Vereinigung der Studierenden (ESU)
  • Der europäischen Vereinigung der Wirtschaft (Business Europe)
  • Und des Europarats.

Sowie weitere Organisationen, die inoffiziell am Bologna-Prozess teilnehmen, wie zum Beispiel:

Außerdem erarbeitet die Gruppe bei ihren Treffen, die mehrmals im Jahr stattfinden, Empfehlungen für einzelne Länder und fertigt Berichte zum Fortschritt vom Bologna-Prozess an.

Die Deutsche Gruppe des BFUG besteht auf den Vertretern folgender Gruppen:

Diese veranstalten auf Bundesebene außerdem regelmäßig Seminare zum Thema Bologna-Prozess, in denen Vertreter der Deutschen Hochschulen Hilfe bei der Umsetzung des Prozesses an ihrer Einrichtung bekommen können. So müssen die Hochschulen zum Beispiel neue Studiengänge und Prüfungsordnungen entwickeln, die den europäischen Standards genügen ohne die Qualität der deutschen Lehre zu gefährden.