Zulassungsvorausetzungen zum Master Studium
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Zulassungsvoraussetzungen Master - Elitärer Kreis oder Qualifizierungschance für alle?Es wird heiß diskutiert: Soll man die Masterstudiengänge für alle Bachelorabsolventen zugänglich machen oder ist es sinnvoller einen generellen Numerus Clausus einzuführen? Bildung für alle oder nur gegen Mindestleistung? Und wenn ja - welche? |
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Studenten, die sich für einen Master-Studiengang entscheiden, müssen die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Hochschule beachten. Die erste Voraussetzung zum Master ist der berufsqualifizierende, akademische Abschluss - der Bachelor. Auch Magister, Diplom oder Staatsexamen sind für eine Aufnahme in einen Master Studiengang mögliche Optionen. Für den weiterbildenden Master (MBA) wird außerdem mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorausgesetzt.
Darüberhinaus legt jede Hochschule weitere Zulassungsvoraussetzungen fest. Diese sollten daher frühzeitig bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden. Einige Hochschulen führen einen einen Einstellungstest durch. Zudem sind die Hochschulart, Fächer und Profil sowie Abschlussnote des vorherigen Studiengangs ausschlaggebend.
Eine neue Regelung ist der Übergang zwischen den unterschiedlichen Hochschultypen. Es kann also an einen FH-Bachelor an einer Universität ein Master Studium angeschlossen werden. Auch hier können die Hochschulen je nach Studieninhalten eigene Anforderungen stellen.
Numerus Clausus (NC) im Master Studium
Viele Hochschulen fordern von den Interessenten ein überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Bachelor-Studium. Daher müssen bei der Mehrheit aller Masterstudiengänge gewisse Numerus Clausus-Anforderungen als Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Der NC wird von jeder Hochschule individuell festgesetzt.
Über die Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Studienabschlüsse entscheidet die jeweilige Auswahlkommission der Hochschule.
In welchen Fächern die Bewerber überdurchschnittliche Noten vorweisen müssen, ist - wie bei allen anderen Zulassungsvoraussetzungen auch - von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Manche Hochschulen legen ihr Augenmerk auf die Haupt- oder Nebenfächer oder nur auf die Abschlussarbeit, bei anderen zählt die Gesamtnote aus Prüfungen und Bachelor-Arbeit oder Diplom.
In der Regel liegt die Mindestgrenze des Numerus Clausus bei 2,5. Jedoch setzten einige Hochschulen einen NC von mindestens 2,0 voarus. Wieder andere nehmen die Bachelor Studenten noch bis zu einer Grenze von 3,0 an.
Wird aufgrund der schlechten Noten die Mindestgrenze des NCs nicht erreicht, bieten viele Hochschulen eine Wartezeit an. Ratsam wäre es, in dieser Zeit eine Tätigkeit auszuüben, die mit dem Inhalt des angestrebten Masters in Verbindung steht.
Master-Studiengänge ohne Zulassungsvoraussetzungen
Es existieren auch zulassungsfreie Studiengänge. Hier entfällt die sonst übliche Bewerbung, so dass eine sofortige Einschreibung zum gewünschten Studienbeginn möglich ist.
Bei einem zulassungsfreien Verfahren verlangen manche Hochschulen allerdings eine Aufnahmeprüfung. Hinterfragt werden meist die Motivation und Eignung der Studenten. Außerdem können neben der Überprüfung schulischer, außerschulischer und berufspraktischer Leistungen und Qualifikationen auch Studierfähigkeitstests gemacht und Gespräche mit dem Studenten geführt werden.
Sollten die gestellten Mindestanforderungen für einen Master-Studiengang nicht erfüllt werden, so können Studenten auch in den Fächern ohne Zulassungsvoraussetzungen vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen werden.




