Bewerbung fürs Studium - Diese Unterlagen benötigst Du

Bewerbung fürs Studium - Diese Unterlagen benötigst Du

Wer sich um einen Studienplatz bewirbt, dem erscheint der Vorgang meist undurchsichtig, weil sich die Regeln je nach Hochschule häufig unterscheiden. Informiere Dich hier über Verfahren, Fristen und Unterlagen.

Inhaltsverzeichnis

Die Bewerbung für Dein Studium

Nachdem Du Dich für eine Studienrichtung entschieden hast, kannst Du Dich um einen Studienplatz kümmern.

Rund 40 % der Studienfächer sind derzeit zulassungsfrei. Für alle anderen musst Du Dich bewerben. Wie die Bewerbung um NC-beschränkte Studiengänge erfolgreich abläuft, welche Möglichkeiten Dir bei einer Absage offenstehen und was Du bei den sogenannten zulassungsfreien Studiengängen berücksichtigen solltest, erfährst Du hier.

Bei der Bewerbung fürs Studium solltest Du zunächst folgende Punkte beachten:

  • Bewerbungsfristen einhalten
  • Bewerbungsunterlagen vollständig verschicken
  • Den örtlichen Numerus clausus beachten
  • Bei Erfolg der Bewerbung an der Hochschule einschreiben

Du weißt nicht, ob Du alle Voraussetzungen für ein Studium erfüllst? Dann erkundige Dich zunächst nach den Zulassungsvoraussetzungen.

Die Bewerbungsfristen fürs Studium

Die meisten Studiengänge in Deutschland beginnen zum Wintersemester. Dieses erstreckt sich in der Regel von Oktober bis März des darauffolgenden Jahres. Das bedeutet, dass Du die Bewerbung fürs Studium bis zum 31. Mai beziehungsweise 15. Juli bei der Hochschule einreichen musst.

Die Hochschulen unterscheiden bei der Bewerbung für ein Studium zwischen Alt- und Neuabiturienten:

  • Altabiturient: Du hast das Abiturzeugnis nicht im laufenden Jahr erhalten. Die Bewerbung fürs Studium muss bis zum 31. Mai an der Universität oder Fachhochschule vorliegen.
  • Neuabiturient: Du hast das Abiturzeugnis erst im laufenden Jahr ausgestellt bekommen. Hier muss die Bewerbung fürs Studium erst am 15. Juli an der Hochschule vorliegen. Viele Schulen verteilen die Zeugnisse nach dem Abitur erst Mitte Juni – deswegen ist es für die Abiturienten des laufenden Jahres in der Regel gar nicht möglich, sich eher bei einer Hochschule zu bewerben.

Mit diesen zwei Terminen teilen die Hochschulen die Menge an Bewerbungen auf, die jedes Jahr bei ihnen eingehen. Für das Sommersemester gilt für alle Bewerber der 15. Januar als Bewerbungsfrist. Da es zum Sommersemester meist nur wenige Neuabiturienten gibt, verzichten die Hochschulen auf verschiedene Bewerbungstermine für Alt- und Neuabiturienten. Wichtig ist, dass bei allen Bewerbungen fürs Studium das Eingangsdatum zählt und nicht der Poststempel.

Die Bewerbungsunterlagen fürs Studium

Für eine erfolgreiche Bewerbung für Dein Studium erwarten die meisten Hochschulen folgende Unterlagen:

  • Ein ausgefülltes Antragsformular für die Bewerbung zum Studium. Das Formular findest Du in der Regel auf der Webseite der Hochschule. Dort kannst Du es ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Hochschule verschicken.
  • Den Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung. Das ist eine beglaubigte Zeugniskopie der Allgemeinen Hochschulreife, der Fachhochschulreife oder Fachgebundenen Hochschulreife.

Je nach Hochschule und Studiengang können noch andere Unterlagen erforderlich sein:

  • Der Nachweis über ein Vorpraktikum
  • Eine Mappe oder Eignungsprüfung, besonders für Bereiche wie Kunst, Musik und Sport
  • Für Hochschulwechsler gilt: Exmatrikulationsbescheinigung und Leistungsnachweise mitbringen

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Das Zulassungsverfahren

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnt an den Hochschulen das Zulassungsverfahren. Da es für einige Studienfächer mehr Interessenten gibt, als Studienplätze zur Verfügung stehen, sind einige Studiengänge zulassungsbeschränkt. Der Unterschied besteht in diesem Fall zwischen den bundesweit und den hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Bewerbung fürs Studium bei bundesweit beschränkten Studiengängen

Die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin gehören zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Zuständig für die Verteilung sämtlicher Studienplätze der genannten Fächer ist die Stiftung für Hochschulzulassung – ehemals Zentralstelle für Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Die Anmeldung erfolgt dabei zentral über hochschulstart.de.

Die Vergabe nach der Abiturbestnote ist nur ein Kriterium des Numerus clausus (NC). Der NC wird in jedem Jahr neu bestimmt und hängt von der Abiturdurchschnittsnote des zuletzt zugelassenen Bewerbers des Vorjahres ab.

Die Vergabe der Plätze teilt sich wie folgt auf:

  • 20 % gehen an Bewerber mit der Abiturbestnote.
  • 20 % gehen an Bewerber mit der längsten Wartezeit, davon gehen wiederum 3 % an Zweitstudienbewerber.
  • 60 % vergibt jede Hochschule im Auswahlverfahren selbst. Hier bleibt weiterhin die Durchschnittsnote ein wichtiger Faktor. Weitere Kriterien können sein: Einzelnoten des Zeugnisses, Resultat eines Studierfähigkeitstests, Ergebnis eines Auswahlgesprächs, momentane Berufstätigkeit.

Daher kann der Numerus clausus aus dem Vorjahr nur ein Anhaltspunkt für eine Zusage sein, denn die Abiturdurchschnittsnote des zuletzt zugelassenen Bewerbers kann nächstes Semester ganz anders ausfallen. Der NC ist somit vom Angebot (der Anzahl der Studienplätze) und der Nachfrage (der Bewerber um einen Platz) abhängig.

Bewerbung fürs Studium bei hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengängen

Die hochschulinternen oder „örtlichen“ Zulassungsbeschränkungen werden ebenfalls durch ein Auswahlverfahren festgelegt. Dieses Verfahren kann sich aber von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule stark unterscheiden. In der Regel legen auch hier die Hochschulen einen Numerus clausus, den Orts-NC, fest. Dabei vergeben die Hochschulen 60 % der freien Plätze an die Bewerber mit der besten Abiturnote, wohingegen 40 % für die Kandidaten mit der längsten Wartezeit reserviert sind.

Weil aufgrund des konzeptionellen Aufbaus der Bachelorstudiengänge die Größe der Kurse schrumpfen soll, sehen sich immer mehr Hochschulen gezwungen, ihre Studienangebote auf wenige Plätze zu begrenzen. So erhöhte sich die Zahl der hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengänge enorm. Mehr als 60 % der Studiengänge sind daher mit einem NC belegt.

Aus der steigenden Zahl der Bewerbungen ums Studium resultierte 2010 eine grundlegende Änderung des Bewerbungsverfahrens an vielen Hochschulen. Seit dem Wintersemester 2011/2012 hat die Stiftung für Hochschulzulassungen (SfH) zusätzlich die Aufgabe, Mehrfachbewerbungen von angehenden Studenten zu bündeln. Das System soll die in jedem Semester anfallenden Bewerbungen fürs Studium an den Hochschulen sowie das langwierige Nachrückverfahren vermeiden. Dieses Service-Verfahren ist aber freiwillig und steckt noch in der Anfangsphase. Bei der SfH erfährst Du, wer für die Vergabe Deines Studienfaches zuständig ist.

Wartesemester

Reicht Deine Note nicht für die Zulassung zu einem Studienplatz, kannst Du auf diesen warten. In den sogenannten Wartesemestern rückst Du je nach Anzahl der Halbjahre, die seit Deiner Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, auf der Liste weiter nach oben. Solange Du auf Deinen Wunschstudienplatz wartest, kannst Du beispielweise im Ausland studieren, eine Ausbildung machen oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Es ist im Übrigen ein weitverbreiteter Mythos, dass sich Dein Notendurchschnitt pro Wartesemester um 0,1 Punkte verbessert. Deine Abiturnote bleibt gleich, egal wie lange Du wartest.

Losverfahren

War Deine Bewerbung fürs Studium nicht erfolgreich, steht Dir noch das sogenannte „Losverfahren“ offen. Die Hochschulen bedienen sich dieses Vorgangs, da nach dem regulären Auswahlverfahren meist noch Studienplätze frei sind. In der Regel reicht es, wenn Du ein formloses Schreiben mit Deiner Adresse und dem gewählten Studiengang an das Sekretariat der Hochschule schickst. Um an dem Losverfahren teilzunehmen, musst Du Dich nicht zuvor an der Hochschule beworben haben. Aber auch hier solltest Du auf die jeweiligen Fristen achten, die meist Mitte September enden.

Zulassungsfreie Studiengänge

Bei sogenannten zulassungsfreien Studiengängen stehen genügend Studienplätze für alle Interessenten zur Verfügung und es ist keine Bewerbung für das Studium erforderlich. Grundsätzlich benötigst Du für die Zulassung nur das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife – manche Hochschulen verlangen jedoch auch hier zusätzliche Eignungsverfahren oder Vorpraktika. Der Vorteil bei einem zulassungsfreien Studium liegt darin, dass Du den Studienplatz auch mit weniger guten Noten belegen kannst. Der Nachteil ist, dass die Durchfallquote in den zulassungsfreien Studiengängen meist höher ist. Denn einige Studenten wählen das zulassungsfreie Studium als Notlösung, wenn die Note für den NC-geregelten Studiengang nicht gereicht hat.

Die Immatrikulation

War die Bewerbung fürs Studium erfolgreich oder ist Dein ausgewählter Studiengang zulassungsfrei, kannst Du Dich an der Hochschule einschreiben. Bei einer Bewerbung für das Studium bekommst Du von der Hochschule per Post den Zulassungsbescheid zugeschickt. In dem Schreiben ist in der Regel genau aufgeführt, welche Unterlagen Du wann und wo einreichen musst, um Dich an der Hochschule immatrikulieren zu können.

Folgende Unterlagen musst Du bei der Immatrikulation meist einreichen:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Personalausweis
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse
  • Belege über Praktika oder Eignungstests (wenn vorgeschrieben)
  • Nachweis über die Fremdsprachenkenntnisse (wenn vorgeschrieben)

Bei manchen Hochschulen ist es Pflicht, die Immatrikulation persönlich beim Studierendensekretariat vorzunehmen. Falls das problematisch sein sollte, kannst Du Dich mit dem zuständigen Sekretariat in Verbindung setzen, um eine alternative Lösung zu finden. Wichtig ist, dass Du auch hier die Fristen für die Immatrikulation beachtest.